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Duty Free

11.10.2011, 19:48 Uhr

Einkaufen am Flughafen

von Rita Münck

In BizTravel 5/11 (November/Dezember 2011) berichten wir darüber, wann und für wen sich der Einkauf in Duty-Free-Läden am Airport noch lohnt. Hier einige wichtige Zusatzinformationen.

Foto: Fraport

Duty Free hat Grenzen

Das Einkaufen am Flughafen kann sich auszahlen (siehe Artikel in BizTravel 05/11, S. 62) – in Deutschland, aber auch im Ausland. Abhängig vom Preisniveau im jeweiligen Zielland, lohnt es, dort am Airport im Duty Free Shop zuzulangen. Wer allerdings Waren in Deutschland einführen will, musst auf bestimmte Mengengrenzen achten. Sonst langt der Zoll zu – und der Preisvorteil im Ausland ist schnell dahin. Hier finden sie die wichtigsten Regeln für Tabakwaren und Spirituosen (Quelle: Zoll, Europäische Kommission).

Bei Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat:

Waren für den persönlichen Bedarf dürfen aus jedem Mitgliedstaat der EU Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. Teuer wird es, wenn folgende Richtmengen überschritten werden. Wird mehr eingeführt, geht der Zoll nicht mehr von einer Verwendung zu privaten Zwecken aus:

1. Tabakwaren

- Zigaretten 800 Stück
- Zigarillos 400 Stück
- Zigarren 200 Stück
- Rauchtabak 1 Kilogramm

2. Alkoholische Getränke

- Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) 10 Liter
- Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) 20 Liter
- Schaumwein 60 Liter
- Bier 110 Liter

3. Kaffee oder kaffeehaltige Waren

- 10 Kilogramm

Bei Einreise aus einem anderen Land in die EU:

1. Tabakwaren (Maximal-Angaben)

- Zigaretten 200 Stück
- Zigarillos 100 Stück
- Zigarren 50 Stück
- Rauchtabak 250 Gramm

2. Alkoholische Getränke

- Alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent Vol. 1 Liter
- Alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von weniger als 22 Prozent Vol. 2 Liter
- Wein 4 Liter
- Bier 16 Liter

3. Andere Waren (einschliesslich Parfum, Kaffee, Tee, Elektrogeräte etc.)

a) für Flug- und Schiffsreisende: bis zu einem Warenwert von 430 Euro
b) für andere Reisende: bis zu einem Warenwert von 300 Euro

Die Mitgliedstaaten können die hier genannten Höchstbeträge auf € 150 für Reisende unter 15 Jahren beschränken.

Links:
www.zoll.de
http://ec.europa.eu
www.heinemann-dutyfree.com

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