Auch Geschäftsreisende nutzen die Seite oft. Nun gerät Facebook ins Visier der Datenschützer: Was weiß der Konzern alles über seine Nutzer?
Schleswig-Holsteins Datenschützer haben sich Facebook mal genauer angesehen – und einige „blaue Briefe“ an die Behörden verschickt. Denn laut Datenschutz erhebt das Internet-Portal personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Nutzers. Was ist wirklich dran an der Sache?
Wer sich bei Facebook registriert, gibt eine weitreichende Einwilligung ab, die es Facebook erlaubt, Nutzerverhalten zu protokollieren. Auch das Verhalten auf ganz anderen Websites kann das Unternehmen über sogenannte Plug-ins (der „Gefällt mir“-Button) aufzeichnen! Und der Besuch auf Seiten, die ein Plug-in aufweisen, soll sogar nach dem Abmelden bei Facebook protokollierungsfähig sein. Allerdings nutzt der Konzern diese Funktion wohl nicht. Allemal jedoch kann sich der Internet-Riese aus den Daten, die er sich zusammenklaubt, persönliche Profile zusammenstellen. Mit anderen Worten: Facebook-Chef Mark Zuckerberg weiß, dass ich BizTravel und deren Schwesterzeitschrift fvw mag, dass ich in puncto Reiserecht poste und dass ich gerade einige Tage lang im arabischen Emirat war.
Daneben sendet Facebook eine kleine Textdatei („Cookie“) an Rechner von Nutzern, die noch nie bei Facebook angemeldet waren oder dies aktuell nicht sind – und zwar immer dann, wenn der Nutzer das Plug-in nutzt. Dieser „Cookie“ enthält eine eindeutige, zwei Jahre lang gültige Nummer, die für den Rechner gilt (IP-Adresse). Hieraus kann Facebook bei Verbindungen mit der IP-Adresse persönliche Profile erstellen (sagt der Datenschutz) und Nutzerverhalten bis zu zwei Jahre zurückverfolgen, wenn sich der Nutzer innerhalb von zwei Jahren bei Facebook anmeldet.
Daher wurden gegen den Internet-Konzern bereits Bußgelder bis zu 50.000 Euro angekündigt. Und gerade erst wurden Verwaltungsverfahren eingeleitet. Unter anderem richten sie sich wohl gegen die schleswig-holsteinische Landesregierung, die trotz der Kritik an ihrer Facebook-Seite festhalten will. Da die Betreiber von Facebook-Fanpages und Plug-ins einfacher zu greifen sind als die Leute aus der Facebook-Zentrale im kalifornischen Palo Alto, wird die Auseinandersetzung also indirekt geführt.
Zugegeben: Der Datenschutz entscheidet nicht, sondern ist eine Behörde, die der Kontrolle durch die Gerichte unterliegt. Ob eine Internet-Seite datenschutzrechtlich okay ist oder nicht – das müssen die Richter klären. Jedenfalls dann, wenn es zu keiner Einigung kommt. Zwei Fragen sind wesentlich: Reicht die Datenschutzerklärung bei Face- book aus? Und gelten die IP-Adressen, die bei Plug-ins für nicht angemeldete Nutzer protokolliert werden, als personenbezogene Daten?
Die Datenschutz-Bewertung im Internet (PDF): www.datenschutzzentrum.de