Von der Karteileiche zum Kostensenker: In der Krise sind Reiserichtlinien außerordentlich populär. Was sie wirklich bringen, wie man sie formulieren sollte, und wie die Umsetzung gelingt.
Abrupt und unsanft wurden viele von ihnen aus ihrem Dornröschenschlaf gerissen: Reiserichtlinien, die zuvor unbeachtet in Schubladen schlummerten, mutierten im vergangenen Jahr zu wahren Shooting Stars. Sie sollten richten, was die Krise 2009 angestellt hatte: Die Unternehmen kürzten drastisch bei ihren Reisekosten. Und dabei sollten die Reiserichtlinien helfen. Entweder indem sie hervorgekramt und erstmals wirklich umgesetzt wurden, oder indem bereits befolgte Regelwerke verschärft wurden. Statt Business Class schreiben sie seither Economy vor, Bahn statt Flug und für die Nacht das Drei- statt des Vier-Sterne-Hotels.
Ganz klar: Wer seine Geschäftsreiseausgaben auf den Prüfstand stellen will, der greift zunächst zum Reiserichtlinien-Management. Es steht auf Platz eins der wirkungsvollsten Schritte zum Sparen – gefolgt von der verstärkten Nutzung des Internets, der Buchung von Billigfliegern und der Bündelung von Volumen, um Rabatte auszuhandeln.
Von der Karteileiche zum Kostensenkungsinstrument: eine tolle Karriere! Wenn da nicht etliche Stolpersteine wären. „Wer bereits zu Beginn der Krise über eine funktionierende Richtlinie verfügte, war deutlich besser dran als derjenige, der eine solche erst erschaffen musste“, zeigt sich Marcus Scholz, Manager Corporate Travel Services beim Maschinen- und Anlagenbauer Dürr, überzeugt. Denn eine Richtlinie aufzustellen ist komplex: Die „Verfassung des Travel Management“, als die das Regelwerk gilt, bedarf der Mitarbeit und Zustimmung vieler im Unternehmen.
Zudem müssen Richtlinien so formuliert und gestaltet sein, dass sie rechtlich einwandfrei sind und sich nicht unterschiedlich auslegen lassen. Sie müssen allen Mitarbeitern bekannt sein. Sie müssen sich ohne großen Aufwand durchsetzen lassen. Und sie müssen im Falle von Verstößen wirkungsvolle und realistische Strafen vorsehen.
Eine Richtlinie aufstellen kann nur, wer über die Reisen in seinem Unternehmen genau Bescheid weiß: Wer reist wohin? Wie? In welcher Serviceklasse? Wann wird gebucht? Und über welche Kanäle? Welche Fluggesellschaften werden genutzt? Und welche Hotelkategorien buchen die Reisenden? Eine zeitaufwendige Analyse — vor allem dann, wenn per Excel-Liste alle möglichen Verrechnungskonten geprüft werden müssen. Einfacher ist es, sich diese Zahlen über die Reisekosten-Software, über Firmenkreditkarten oder über den Reisebüro-Partner zu ziehen.
Erst mit Hilfe solcher Daten lässt sich überlegen, an welchen Stellen die Daumenschrauben fester sitzen können. Ließe sich etwa die frühere und damit preisgünstigere Buchung zur Pflicht machen? Bis zu welcher Flugdauer wäre die Economy „drin“? Reicht eine niedrigere Hotelkategorie? Wichtig: Richtlinien müssen realistisch sein, „sie müssen dem Tagesgeschäft entsprechen“, wie die Beraterin Andrea Zimmermann (btm4u) betont: „Eine generelle Vorgabe für Economy-Flüge zum Beispiel ist schwer durchsetzbar, wenn das Unternehmen oft sehr kurzfristig reagieren muss oder Reisen bucht, die zu einem großen Teil kundengesteuert sind.“ Und wichtig ist auch: Existieren möglicherweise schon andere Reiserichtlinien oder Betriebsvereinbarungen? Und was sehen diese vor?
Bei der Erstellung oder Überarbeitung von Richtlinien gilt im Gegensatz zur Redensart: Viele Köche sind nötig – denn wenige würden den Brei verderben. „Beziehen Sie alle Kollegen ein, die betroffen sind“, rät der Dürr-Verantwortliche Marcus Scholz. Am besten, das Travel Management ruft eine Arbeitsgruppe ins Leben, an der je nach Unternehmensgröße Abteilungen wie Einkauf, Personal, Datenschutz, IT, Finanzen und Recht beteiligt sind. Ihnen sollte das Travel Management seine Vorschläge präsentieren. „Binden Sie von Anfang an den Betriebsrat mit ein“, rät Scholz: „Dann haben Sie es einfacher, die Richtlinie durchzusetzen.“ Allerdings nur, wenn die Beschlüsse der Arbeitsgruppe dokumentiert und vom Betriebsrat abgezeichnet werden.
Und Firmen, in denen Sekretariate buchen, sollten auch diese einladen: Erstens, weil sie oft wertvolle praktische Details kennen, und zweitens, um sich nicht Feinde zu schaffen – „nur weil man das eine oder andere buchende Sekretariat vergessen hat“, warnt Scholz.
A und O ist das Mandat der Unternehmensführung: Diese sollte ihre Unterstützung schriftlich versichern. Schließlich müssen sich auch die Chefs später an das Regelwerk halten, um ihm Glaubwürdigkeit zu verleihen. „Führungskräfte sollten die Richtlinie vorleben“, sagt Tina Buhrmester, Travel Managerin des schwäbischen Automatisierungs-Spezialisten Festo. Ist Holzklasse vorgeschrieben, sollte auch der Chef nicht in der Business Class fliegen.