So schmeckt das Frühstück wieder
Von Oliver Graue
Das Thema lässt uns nicht los. Zumindest aber ist es jetzt deutlich entschärft: Ich spreche von der leidigen Mehrwertsteuer-Problematik bei den Hotels. Was BizTravel bereits vor gut drei Wochen ankündigte, weil einigen Medien ein geheimes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zugespielt worden war, hat sich nun bestätigt. Travel Manager können aufatmen: Trotz des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes für Übernachtung und Frühstück können sie letzteres nun wieder so abrechnen wie vor dem "Wachstumsbeschleunigungsgesetz".
Wie wir bereits vor einigen Wochen vermuteten, ging das Schreiben, das damals noch als "Entwurf" gekennzeichnet worden war, praktisch ohne Änderungen seitens der Länderfinanzminister durch alle Instanzen. Grund dafür dürfte der enorme Protest gewesen sein, auf den die Regierenden wegen ihrer übereilten und offenbar undurchdachten Mehrwertsteuer-Entscheidung gestoßen waren: Alle deutschen Wirtschaftsverbände protestierten unisono gegen diesen Beschluss. Um nicht noch mehr Groll auf sich zu ziehen, ließen sie die nun beschlossene Vereinfachung bei der Frühstücksabrechnung offenbar widerspruchslos passieren.
Welch Freude: Ein schlimmes Bürokratie-Monster hat sich endlich erledigt, und damit ist auch die umständliche und in der Praxis nicht durchführbare "Arbeitgeber-Veranlassung" Vergangenheit. Vielleicht sollte die Geschäftsreise-Branche auch einmal ein "Unwort des Jahres" wählen? Dann hätte dieses die wohl größte Chance auf den Sieg.
Die zweite frohe Nachricht, nachdem Lufthansa kurz vor Weihnachten ihre Vorzugspreisgebühr gekippt hatte!
"Endlich können Geschäftsreisende wieder nach Herzenslust frühstücken" - so hatte BizTravel es bereits im Blog vom 12. Februar formuliert. Und so ist jetzt auch offiziell. Was bleibt anderes, als einen "Guten Appetit" zu wünschen!