Kommentieren

Staatspleiten

02.01.2012, 09:00 Uhr

Kein Fall für Peter Zwegat

von Prof. Hans-Josef Vogel

Für Firmen- und Privatinsolvenzen gibt es geregelte Verfahren – für Staatspleiten nicht. Bankrotte Länder haben bislang sehr unterschiedlich reagiert. Nicht immer machen sie ihren Gläubigern damit Freude.

Prof. Dr. Hans-Josef Vogel ist Rechtsanwalt bei BeIten Burkhardt, einer der großen deutschen Wirtschaftskanzleien. Er unterrichtet Reiserecht an der Internationalen Fachhochschule Bad Honnef/Bonn und ist Beirat des Verbands VIR.
Foto: PR


Die Schuldenkrise im Euroraum wird uns noch lange beschäftigen. Ob Griechenland tatsächlich aus der gemeinsamen Währung aussteigt oder ob sich die Finanzmärkte irgendwann auch den deutschen Schuldenstand anschauen: Alles ist offen. Ein Begriff allerdings, der derzeit die Runde macht, verdient nähere Betrachtung: die Staatsinsolvenz. Gibt es so etwas eigentlich? Und würde es den Staaten helfen, wenn sie einfach pleitegehen?

Staatsinsolvenz – das klingt wie ein Verfahren mit klaren Regeln. Ist es aber nicht. Generell ist Insolvenz in Deutschland und in fast allen anderen Rechtsordnungen ein Verfahren, bei dem im Falle des wirtschaftlichen Scheiterns alle Gläubiger nur noch gemeinsam auf das Restvermögen des Schuldners zugreifen dürfen. Eine unabhängige Person führt das Verfahren: Sie hat Zugriff auf das Vermögen des Schuldners und soll das Geld gerecht an alle Gläubiger verteilen.

Staatsbankrott ist nicht neu

Gesetzliche Regeln sollen sicherstellen, dass den Gläubigern möglichst viel Geld zur Verfügung steht. Ein Wettrennen um individuelle Vorteile in letzter Sekunde soll so verhindert werden. Bei einer Privatinsolvenz kann am Ende die Schuldbefreiung stehen, bei Unternehmen ist es die Löschung.

Bei Staaten existieren solche Regeln nicht. Weder gibt es ein geordnetes Verfahren, noch gibt es Regeln, wie mit den Schulden umgegangen werden kann. Was wirklich passiert, ist lediglich, dass der pleitegegangene Staat seine Zahlungen einstellt. Neu wäre ein solcher Fall übrigens nicht. Frankreich beispielsweise hat zwischen 1500 und 1800 gleich achtmal seine Zahlungen eingestellt, Spanien zwischen 1500 und 1900 sogar 13-mal. Auch Griechenland selbst kennt das Übel: Bereits im 4. Jahrhundert vor Christus sollen einige griechische Stadtstaaten bankrott gewesen sein.

Aber auch in jüngster Zeit gingen immer mal wieder Staaten pleite. In den 90ern etwa gab es massive Zahlungseinstellungen durch Russland, Argentinien und Ecuador. In all diesen Fällen wurde die eigene Währung entweder stark abgewertet oder durch das Drucken von Geld sogar entwertet (das geschah zum Beispiel in Deutschland in den 20er-Jahren). Oder die Zahlungen an die Gläubiger wurden einfach eingestellt. Das bedeutet zwar nicht, dass wie bei einer Insolvenz die Schulden gelöscht würden – sie werden nur einfach nicht mehr bezahlt.

Weltbank kontrolliert

Die betroffenen Länder sichern dies durch Gesetze ab. Sie verbieten ihren Banken etwa, Geld ins Ausland zu schicken. Nicht immer jedoch lässt sich die Weltgemeinschaft ein solches Vorgehen gefallen. In den USA wurden in den 90er-Jahren Urteile gegen Staaten erlassen, die nicht zahlten – die Gläubiger durften das Auslandsvermögen pfänden. Häufig wird das Land zusätzlich unter die Kontrolle der Weltbank gestellt, um die Verbindlichkeiten nach einer Streckung doch noch zahlen zu können. Gläubigern bereitet der Zahlungsausfall oft erhebliche Probleme: Die eigene Liquidität fehlt, und die Bilanz enthält plötzlich erheblichen Berichtigungsbedarf. Unsicher ist, ob es auch im Euroraum wieder zu Zahlungsausfällen kommen wird. Sicher aber ist, dass es solche Pleiten so lange geben wird, wie Staaten mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen.

Teilen Sie diesen Artikel (Hilfe): Social Bookmarks

© 2012 Verlag Dieter Niedecken GmbH, Alle Rechte vorbehalten